Insolvenzbuchhaltung

Die Erstellung einer insolvenzrechtlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist mehr als das Auflisten von Geldbewegungen. Es fängt bereits bei der Abstimmung von Informations- und Belegflüssen mit den Mitarbeitern der Buchhaltung vor Ort, dem Sachbearbeiter des Verwalters oder dem Steuerberater der Insolvenzschuldnerin an und mündet über eine geordnete Belegablage in die Erstellung der insolvenzrechtlich zu gliedernden Abrechnung der im Insolvenzverfahren erfolgten Zahlungsströme.

Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich, routinierte und freundliche Mitarbeiter sowie unsere begleitenden Dienstleistungen im Bereich der Steuern und Jahresabschlüsse ermöglichen uns eine zuverlässige und aktuelle Führung der Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Dass die Buchführung einer Kontrolle von Kassenprüfern und Schlussrechnungsprüfern standhalten muss, ist für uns selbstverständlich. Nicht zuletzt haben wir dabei auch Ihre Kosten im Blick.