Forensische Dienstleistungen

Ein sauber belegter Sachverhalt ist die Grundlage jeder erfolgreichen Geltendmachung von Ansprüchen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt unsere Kernkompetenz genau hier: Wir analysieren die Datenbestände im Unternehmen und machen Zahlungsströme und Liquiditätsbestände transparent.

Die rechtliche Würdigung der Sachverhalte obliegt Ihnen. Wir arbeiten dabei sehr gern Hand in Hand mit Ihnen oder den von Ihnen beauftragten rechtlichen Vertretern, zum einen, um den Sachverhalt zu erörtern und zum anderen, um rechtlich relevante Facetten herauszuarbeiten, die Sie für wesentlich erachten.

Unsere Vorgehensweise lässt sich idealtypisch wie folgt zusammenfassen:

Zunächst wird auf der Grundlage der gesicherten Buchhaltungsdaten eine Initialanalyse vorgenommen. Hierbei werten  wir den betrieblichen Zahlungsverkehr aus und  prüfen, ob und ggf. ab wann Insolvenzreife vor der tatsächlichen Insolvenzantragstellung eingetreten sein könnte. Ziel dieser Initialanalyse, über deren Ergebnis wir schriftlich berichten, ist die Festlegung weiterer, konkreter Prüfungen in Abstimmung mit Ihnen.

Nach der gemeinsamen Abstimmung der weiteren Prüfungsschwerpunkte und der Bearbeitungsreihenfolge berichten wir zum Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife in Form eines entsprechenden Gutachtens.

Die von uns identifizierten insolvenzspezifischen Ansprüche werden schließlich in Form von Aktenvermerken zum Sachverhalt nebst den entsprechenden Anlagen zur Verfügung gestellt, so dass auf dieser Basis die entsprechenden Ansprüche (notfalls gerichtlich) geltend gemacht werden können.

Den forensischen Prüfungen voraus gehen die von uns im Idealfall begleitete Sicherung der handelsrechtlichen Buchhaltung und sonstiger relevanter Daten, insbesondere des betrieblichen E-Mail-Verkehrs. Hier legen wir Wert auf eine Sicherung, die eine spätere Auswertung der Daten zulässt. Das geht über das bloße physische Sichern von Daten hinaus.

Ziel aller Bemühungen ist dabei eine signifikante Mehrung der Masse.

  • Erstellung von Gutachten zur Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Insolvenzreife
  • Gutachterliche Prüfung von Gutachten zur Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Insolvenzreife
  • Initialreports zur Feststellung von validen Anfechtungspotenzialen im Insolvenzverfahren
  • Gerichtsfeste Dokumentation von Sachverhalten, auf Basis derer Anfechtungsansprüche geltend gemacht werden können